MB Steuerberatungsgesellschaft mbH

Auf die Richtige Planung kommt es an

Planung der neuen Unternehmung

Im Bereich der Unternehmensplanung sind im Wesentlichen die nachfolgenden Themenkomplexe relevant:

Absatz- und Finanzplanung

Als Anlage zu Ihrem Businessplan sollten Sie eine Absatzplanung sowie einen Finanzplan erstellen.

Fragen beispielsweise zur Auswahl des Vertriebswegs für Ihre Produkte oder Dienstleistungen, dem Einsatz von Marketinginstrumenten oder die Höhe der Verkaufspreise sollten in einem Absatzplan festgehalten werden.

Des Weiteren sollten Sie einen Umsatz-, Investions-, Ertrags- und/oder Liquidationsplan erstellen. Sie müssen schließlich Bescheid wissen, ob Ihre Gründungsidee wirtschafltich sinnvoll ist. Welcher Kapitalbedarf ist notwendig, bevor Sie mit den ersten Kundeneinzahlungen rechnen können? Neben den erwähnten Unternehmensplänen sollten Sie in jedem Fall auch die Höhe Ihrer privaten Lebenshaltungskosten (Unternehmerlohn) kennen und ermitteln. Die Höhe dieser notwendigen Entnahmen sollten Sie nämlich in jedem Fall mindestens verdienen können.

Um realitätsgerechte Planungsrechnungen für Sie zu erhalten, können wir diese einschlägigen Branchenkennzahlen gegenübergestellen. Starke Abweichungen nach oben oder unten werden im ersten Schritt auf deren Richtigkeit geprüft und nachfolgend hinsichtlich ihrer Ursachen erläutert.

Förderungen

Es bestehen eine Vielzahl unterschiedlicher Zuschuss- und Förderprogramme, die beispielsweise entweder über den Bund oder das jeweilige Bundesland aufgesetzt sind. Daneben besteht noch die Möglichkeit zins- und tilgungsgünstige Kredite zu beantragen, sofern eine Fremdfinanzierung notwendig ist.

Rechtsformwahl

Die Wahl der "richtigen" Rechtsform steht grundsätzlich im Spannungsfeld zwischen Fragen Ihrer Kosten (laufende und einmalige), ihrer späteren Besteuerung sowie der Möglichkeit/Notwendigkeit der Haftungsbeschränkung. Hier entscheidet der jeweilige Einzelfall. Natürlich können im Einzelfall auch andere Kriterien den Ausschlag geben (bspw. die Möglichkeit für zusätzliche Eigenkapitalaufnahmen).

Behörden

Abhängig davon, ob Sie sich in einem sog. freien Beruf selbständig machen oder ein Gewerbe eröffnen, haben Sie zu Beginn Ihrer Selbtändigkeit gegenüber dem Finanzamt, der Stadt (Gewerbeanmeldung) und Kammern (bspw. Handwerkskammer) verschiedene formale Anforderungen zu erfüllen. Wenn Sie vorhaben Personal zu beschäftigen, erhöht sich der Umfang der Anmeldepfichten entsprechend.

Versicherungen

Sind Sie unsicher, welche betrieblichen Versicherungen abzuschließen sind oder ob Sie der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegen? Ob Sie trotz Ihrer geplanten Selbständigkeit noch rentenversicherungspflichtig sind?

Gerne beraten wir Sie bei Ihrer Unternehmensplanung.